Neueste Beiträge
- „Wir bringen PDFs zum Leben“ – Gespräch mit Matthias Neumayer, Geschäftsführer FragDasPDF / heyqq GmbH
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
Archive
- Juni 2024
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Wird im Gefolge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, betrifft diese zumeist nicht nur die Verpflichtung, die abgemahnte Handlung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Vielmehr wird auch die Verpflichtung statuiert, den eigetretenen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Dies soll nach herrschender Rechtsprechung auch die Löschung des Google-Caches betreffen, wie das OLG Stuttgart entschieden hatte. Die IT Recht Kanzlei München erläutert im heutigen Gastbeitrag die Hintergründe.
VERSTOSS BLEIBT IM GOOGLE CACHE BESTEHEN
Der Fall ist sehr einfach gelagert: Ein Unternehmer verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und wird abgemahnt. Daraufhin verpflichtet er sich mittels einer Unterlassungserklärung, eine bestimmte Handlung nicht mehr vorzunehmen, hält sich jedoch nicht an diese Verpflichtung und landet deshalb vor Gericht. Dort wurde nun die Frage geklärt, ob der Schuldner für Inhalte haftet, die im Google Cache auftauchen und als verbotene Werbeäußerungen dort weiterhin lesbar sind, auch wenn sie an anderer Stelle gelöscht wurden.
JA, SCHULDNER HAFTET!
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dies in seinem Beschluss vom 10. September 2015 (Az.: 2 W 40/15) bejaht. Das Gericht entschied, dass ein Unterlassungsschuldner alles zu unternehmen habe, damit der im Internet aufrufbare Rechtsverstoß beseitigt wird. Dem Schuldner sei dabei auch zumutbar, selbst aktiv zu werden und die geschaffene Rechtsverletzung dauerhaft und gründlich zu beseitigen. Das bedeutet, im Internet geschaffene Rechtsverstöße auch im Google Cache zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die beanstandeten Werbetexte dort beseitigt werden. Einem Telefonat mit der Bitte, die Texte im Google Cache zu löschen, fehle der nötige Druck und reiche nicht aus. Vielmehr müsse der Schuldner sein Verlangen schriftlich übermitteln und im Anschluss die Löschung kontrollieren.
EMPFINDLICHES ORDUNGSGELD
Gehe der Schuldner nicht in dem vorgegebenen Maße gründlich gegen die Löschung vor, so handle er wie in dem vor Gericht gelandeten Fall schuldhaft und verstößt gegen das Unterlassungsverbot. Im vorliegenden Fall führte dies zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro, da das Gericht bei einem niedriger ausfallenden Betrag nicht davon ausgehen konnte, dass der Schuldner sich auch tatsächlich an das Verbot halte.
Wie gehe ich also vor, wenn ich wegen einer Rechtsverletzung im Internet eine Unterlassungserklärung abgegeben habe? Eine Anleitung in 3 Schritten finden Sie auf den Seiten der IT Recht Kanzlei München.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz