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Bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook 2014 hieß es, die Daten sollen getrennt bleiben. Die neuen AGB von Whatsapp erlauben jetzt die Weitergabe von Telefonnummer und Aktivitätszeiten des Nutzers an Facebook.
GRUND FÜR DIE WEITERGABE
Wie so oft ist dies eine werbeunterstützende Maßnahme. Mit diesen Daten kann Facebook Werbung besser personalisieren. Denn sollte der Nutzer seine Telefonnummer auch bei einem der auf Facebook werbenden Unternehmen angegeben haben, kann ihm Facebook somit genau die Werbung dieses Unternehmens einblenden. Mit der Telefonnummer können außerdem Profile eindeutig bestimmten Personen zugeordnet werden. Damit ist es auch einfacher, für die Sicherheit bei Online-Diensten zu sorgen, weil man beispielsweise über die Rufnummer eine Zwei-Stufen-Authentifizierung realisieren kann.
DER WEITERGABE WIDERSPRECHEN
WhatsApp Nutzer können aber zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Wenn WhatsApp Ihnen die neuen AGB zur Zustimmung schickt, scrollen Sie bitte darin ganz nach unten. Dort finden Sie unterhalb des „Zustimmen“-Buttons folgenden Link: „Lies unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien und lerne mehr zu den Auswahlmöglichkeiten, die du hast“. Dort findet man die Opt-Out Version per Häkchen (Android) bzw. Schubregler (iphone). Wenn Sie dann auf „Zustimmen“ klicken, dürfen Ihre Daten zu diesen Werbezwecken nicht weitergegeben werden.
Wenn man die App weiter nutzen will muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass dennoch Daten an Facebook weitergegeben werden. Wie es in den WhatsApp FAQ steht: „Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.“ (hier fehlt im Originaltext der FAQ wohl das Wort „verwenden“ am Satzende).
UND DIE NACHRICHTEN?
Was die Chatnachrichten angeht ändert sich nichts. Dank der Anfang des Jahres eingeführten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind die Textnachrichten und Chatinhalte nur für die beteiligten Nutzer und nicht einmal für Whatsapp selbst einsehbar. Facebook hat also ebenso keinen Zugang zum Inhalt von Kurzmitteilungen.
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