Online Lernplattformen werden auch in Deutschlands Schulen immer beliebter. Aus diesem Anlass hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eine „Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht“ herausgegeben.

FÜR SCHULEN UND LERNPLATTFORMEN

Das Dokument soll aber nicht nur Lehrern eine Hilfe sein: „Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich insbesondere an Schulen, die Online-Lernplattformen als Lernmittel einsetzen wollen. Sie sollen sich einen Überblick darüber verschaffen können, welche datenschutzrechtlichen (Mindest-)Kriterien Online-Lernplattformen erfüllen müssen. Diese Orientierungshilfe gibt auch den Anbietern von Online-Lernplattformen die Möglichkeit, ihr jeweiliges Produkt so zu gestalten oder anzupassen, dass eine Nutzung durch Schulen zulässig ist.“

EIN GUTER ÜBERBLICK

Die Orientierungshilfe liefert dabei einen guten Überblick über das Thema unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Es werden die Zielsetzungen von solchen Plattformen, die datenschutzrechtliche Problematik, Rechtsgrundlagen, der Umfang der Datenverarbeitung, Notwendige Prüfung vor Inbetriebnahme, diverse Pflichten und auch die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) die zur Umsetzung beachtet werden müssen, ausführlich besprochen.

WICHTIGE ANFORDERUNGEN

Zusammenfassend sind laut der Orientierungshilfe insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Die Online-Lernplattform ist so zu konfigurieren, dass ausschließlich die zur pädagogischen
    Aufgabenerfüllung der Schule erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet werden.
  • Es bietet sich die Nutzung von Online-Lernplattformen an, die je nach vorgesehenem Einsatzszenario modular angepasst werden können.
  • Die Betroffenen sind vor der Nutzung der Online-Lernplattform über mögliche Auswertungen umfassend zu informieren.
  • Vor dem Einsatz der Online-Lernplattform ist zu prüfen, ob deren Einsatz rechtlich zulässig ist und ob die Schüler und ggf. die Erziehungsberechtigten in die Nutzung der Plattform einwilligen müssen.
  • Bei der Auswahl der Online-Lernplattform ist darauf zu achten, dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung (z. B. nicht zu viele Stammdaten, Freitextfelder, Kommentarfunktionen) gewährleistet werden.
  • Es ist eine pseudonymisierte Nutzerverwaltung der Lernplattform anzustreben.
  • Die Grundlagen der Datenverarbeitungsprozesse sind vor dem Einsatz der Online-Lernplattform abschließend in einer Nutzerordnung festzulegen.

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