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Wie schon in den letzten Tätigkeitsberichten gezeigt, verfügt das BayLDA aufgrund seines bereits seit Jahren aufgebauten elektronischen Vorgangsverwaltungssystems „IGOR“ über sehr detailgenaue statistische Auswertungsmöglichkeiten.IGOR“ ist gleichsam das digitale Rückgrat des
BayLDA. Das im BayLDA eigenständig entwickelte und kontinuierlich passgenau ausgebaute Programm erlaubt als frühe Ausprägung von eGovernement für zahlreiche Fallgestaltungen einfacher Komplexität eine weitgehend elektronische, standardisierte Fallbearbeitung. Gleichzeitig war es damit das Fundament für den pandemiebedingten Rückzug nahezu sämtlicher Beschäftigter ins Home-Office bei Fortführung der bisherigen Produktivität. Mit geringfügigen Ergänzungen vor allem im Bereich der Archivierung soll es bis spätestens Jahresende 2021 eine vollelektronische Aktenführung bieten.
BESCHWERDEN
Auch im Jahr 2020 ist die Anzahl der Beschwerden und Kontrollanfragen beim BayLDA angestiegen. Waren es im Jahr 2019 noch 5497 Beschwerden, kamen im Jahr 2020 knapp 700 mehr dazu. Die Anzahl an Beschwerden im Jahr 2020 liegt somit bei 6185. „Als Beschwerden werden dabei zum einen solche Vorgänge gezählt, die schriftlich eingehen und bei denen eine natürliche Person eine persönliche Betroffenheit darlegt, für die Art. 78 DS-GVO anwendbar ist. Dies schließt Abgaben ein. Telefonische „Beschwerden“ werden dann gezählt, wenn sie z. B. durch einen Vermerk verschriftlicht werden.“
BERATUNG
Um die Vergleichbarkeit mit den Berichten anderer Aufsichtsbehörden sicherzustellen, versteht das BayLDA unter Beratungen im vorliegenden Bericht nur die schriftliche Beantwortung von Anfragen von Verantwortlichen, betroffenen Personen und der eigenen Regierung, sowie telefonische Beratungen, die im Vorgangsverwaltungssystem erfasst wurden. Schulungen, Vorträge etc. werden nicht mehr berücksichtigt, aber derzeit dennoch von uns separat erfasst.
Im Bericht teilt das BayLDA die Beratung zwischen Beratung für Verantwortliche und Bürgern. Auch wird zwischen telefonischer und schriftlicher Beratung unterschieden. Insgesamt gab es 2562 Beratungen und Beratungsanfragen. 1545 davon fielen auf Verantwortliche Stellen, 1117 erfolgten lediglich durch Bürger. Die Beratungsanfragen gehen nach Einführung der DSGVO somit zurück. 2018 waren es noch 9212 Anfragen.
DATENSCHUTZVERLETZUNGEN
Wie schon in den vorangegangenen Jahren ist die Zahl der Meldungen von Verletzungen der Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin hoch. Datenschutzverletzungen bestimmten damit neben den Beschwerden und den Beratungen unseren Arbeitsalltag. Trotz ihrer Masse verlangen sie Fall für Fall eine genaue, aufmerksame Untersuchung, um frühzeitig neue Angriffsstrategien von Cyberkriminellen genauso wie strukturelle Defizite einzelner Verantwortlicher zu identifizieren.
Die Gesamtzahl der Datenschutzverletzungen im Jahr 2020 ist leicht rückläufig im Vergleich zum Jahr 2019. Waren es 2019 noch 4111 gemeldete Datenschutzverletzungen, beziffern sich diese 2020 auf 3752.
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