DIE DSGVO UND DIE WIENER KLINGELSCHILDAFFÄRE

Sobald in den Medien über den Ammen-Dornfinger, eine in Deutschland seltene Spinne, die mit ihren Giftklauen die menschliche Haut durchdringen kann, berichtet wird, steigt die Zahl der Fotos von allerlei plattgemachten Spinnen in diversen Facebookgruppen signifikant. Ein Ammen-Dornfinger ist so gut wie nie unter den Opfern, denn in Badezimmern kommt das in unseren Breiten nur vereinzelt auftretende Tier nicht vor. Dieses Beispiel zeigt: Mediale Berichterstattung ist gerade in puncto Paniktrends ein Garant für eine gesteigerte Aufmerksamkeit.

DSGVO – AUS ERNST WURDE SPASS

Ein Gespenst geht um in Europa. Unter dem Namen DSGVO gebiert es zahlreiche Mythen, die mitunter seltsame Blüten treiben und Ängste schüren. Das Netz ist voller Anekdoten, die von der Verunsicherung zeugen, für die die am 25. Mai in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung sorgt. Wenn der Nicht-Jurist auf eine scheinbar undurchschaubare Gesetzgebung stößt, versucht er seine Unsicherheit oft durch Humor zu kompensieren. Genervte Metzger in Italien und Österreich weisen ihre Kunden auf selbstangefertigten Schildern darauf hin, dass sie bei Betreten der Metzgerei die Mitarbeiter lautstark darauf aufmerksam machen sollten, wenn sie mit der freundlichen Frage nach ihrem Namen nicht einverstanden wären. Auf diese Weise solle eine Verbindung der zwei Datensätze „Name“ und „bevorzugtes Fleisch“ im Arbeitsspeicher des Metzgereifachangestellten verhindert werden.

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Mittlerweile erfreut sich eine weitere DSVGO-Geschichte in den sozialen Netzwerken zunehmender Beliebtheit: die Wiener Klingelschildaffäre. Über 200.000 Wiener Mieter verlieren angeblich wegen der neuen Datenschutz-Grundverordnung ihre Klingelschilder, weil ein (!) Mieter mit Verweis auf die DSGVO den mangelnden Datenschutz moniert habe. Die größte kommunale Hausverwaltung Europas, „Wiener Wohnen“, hat sich nun dazu entschlossen, bei den rund 220.000 von ihr vermieteten Gemeindewohnungen, die Klingelschilder zu entfernen. „Was für eine Irrsinn!“, lautet der allgemeine Tenor im Netz. Und an allem ist die DSGVO, diese Ausgeburt des EU-Bürokratisierungswahnsinns, schuld! Aber ist die neue Datenschutz-Grundverordnung wirklich die alleinige Ursache für die Entfernung der Klingelschilder? Und gibt es nicht sogar eine Klingelschildpflicht? In zahlreichen Kommentarspalten wird über die Angelegenheit diskutiert. Eine fehlende Postkasten- und Klingelschildbeschriftung könnte einem immerhin einige Rechnungen ersparen! Im Zweifelsfall könnte sie uns aber auch das Leben kosten, wenn wir zum Beispiel im 14. Stock eines Wohnhauses mit 50 Pateien einen Herzinfarkt haben und der Rettungsdienst sich erstmal durchklingeln muss…

ES GEHT UM PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Es ist aber weder so einfach, noch so bedrohlich! Und in Wien wird man auch fortan nicht „anonymer Wohnen“, wie mehrere Nachrichten-Websites titeln, sondern allenfalls pseudonymer. Die bisherigen Standardschilder, auf denen sowohl Name als auch Wohnungsnummer vermerkt waren, werden nämlich durch Schilder ersetzt, auf denen nur noch die Wohnungsnummer stehen wird. Auf diese Weise kann eine Zuordnung zwar nicht mehr durch jeden, aber immer noch durch bestimmte Personen stattfinden. Der Name kann auf eigenen Wunsch auch ergänzt werden. So sollen vor allem die Persönlichkeitsrechte der Mieter gewahrt werden, die übrigens nicht erst seit dem 25. Mai 2018 eine Rolle spielen. Bereits am 7. Mai 1990, 28 Jahre vor Inkrafttreten der DSGVO, gab es am Amtsgericht Schöneberg ein Urteil, das die Entfernung eines Klingelschildes betraf (Az.: 8 C 114/90). Der Kläger war Inhaber eines Gewerbebetriebes, der sich auf Einbruchssicherungen spezialisiert hatte und neben Gewerberäumen auch eine Mietwohnung im gleichen Haus bewohnte. Da auch seine Privatwohnung durch das Klingelschild von jedem eindeutig zugeordnet werden konnte, war er mehrfach belästigt und bedroht worden. Die Klage war begründet, da durch das Namensschild das Persönlichkeitsrecht des Klägers beeinträchtigt wurde. Mietvertraglich war keine Regelung im Hinblick auf die Anbringung eines Namensschildes vorgesehen. Dieser Fall ist allerdings eine Ausnahme und nicht die Regel, denn nur sehr wenige Mieter verkaufen Einbruchssicherungen und werden in der Folge von dank dieser Maßnahmen ertappten Einbrechern akut bedroht und im Rahmen eines Einbruches heimgesucht. Die meisten Mieter bekommen einfach nur Post und netten Besuch von Tante Trude.

VERTRAGLICHE REGELUNG RULES!

Ein Gesetz, das einen Mieter dazu verpflichtet, ein Namensschild an seiner Klingel anzubringen, gibt es in Deutschland und Österreich bis heute nicht. Allerdings wird eine dahingehende Regelung häufig in der Hausordnung getroffen, die bei Unterzeichnung eines Mietvertrages anerkannt wird. Bevor man in eine Mietwohnung zieht, in der der Name auf dem Klingelschild Pflicht ist, sollte man sich also gründlich überlegen, ob man in Zukunft eventuell prominent, paranoid oder ein potenzielles Verbrechensopfer werden könnte.
Wohnungsnummern sind übrigens in vielen Ländern, etwa in Polen oder Spanien, üblich. Auch in deutschen Studentenwohnheimen finden sich an den Klingelschildern häufig lediglich Zimmernummern und keine Namen. Bei Studentenwohnheimen liegt das aber meistens an der Fluktuation der Bewohner und nicht daran, dass eine signifikant erhöhte Anzahl potenzieller Stalkingopfer dort wohnen würde.

INKRAFTTRETEN DER DSGVO SENSIBILISIERT FÜR DATENSCHUTZBELANGE

Das Inkrafttreten der DSGVO und die mediale Berichterstattung haben breite Teile der Bevölkerung für das Thema Datenschutz sensibilisiert, so wie der Ammen-Dornfinger weite Teile des Facebookgruppen-Universums für Giftspinnen sensibilisiert hat.
Die hinter dem beschriebenen Fall stehende Gesetzgebung ist allerdings schon viel älter. Damit ist die Datenschutz-Grundverordnung also nicht
Ursache, sondern allenfalls Auslöser der Wiener Klingelschildaffäre.
Selbst das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich schon zu Wort gemeldet und sich über die „unsinnigen Pläne“ der Wiener Wohnungsbaugesellschaft beschwert. Das BayLDA weist auch explizit darauf hin, dass aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ keinerlei Notwendigkeit bestünde, die Namen von den Klingelschildern zu entfernen.

NAME AUF DEM KLINGELSCHILD IST EIGENE ENTSCHEIDUNG

Letztendlich muss – falls keine anderweitige mietvertragliche Regelung vorliegt – jeder selbst entscheiden, ob er den Namen vom Klingelschild zum Schutz der Persönlichkeitsrechte entfernt haben möchte. Gefährdete Personengruppen werden sich vermutlich dafür entscheiden und das ist natürlich vollkommen gerechtfertigt. Viele von uns wollen aber vielleicht auch gefunden werden. Von Paketdiensten, Rettungspersonal und natürlich von Tante Trude.
Ich fasse zusammen: Die DSGVO ist WIRKLICH nicht an allem schuld! Wir sollten also damit aufhören, sie für alles Mögliche verantwortlich zu machen.

Quelle: https://www.ra-kotz.de/namensschild.htm/ („Unterlassung der
(Neu-)Anbringung auf der Klingelanlage“)

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