Vor kurzem berichteten wir noch über eine mögliche Neuaufnahme der Verhandlungen zur geplanten ePrivacy-Verordnung, welche eigentlich mit der DSGVO zusammen kommen sollte: https://www.projekt29.de/wo-bleibt-die-eprivacy-verordnung/ Nun wurden die Verhandlungen zum aktuellen Entwurf auf Eis gelegt.
Die Europäische Kommission wird im Rahmen der bevorstehenden kroatischen EU-Präsidentschaft einen überarbeiteten Vorschlag zum Schutz der Privatsphäre im Internet vorlegen, wie das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Thierry Breton am Dienstag (3. Dezember) bekannt gab, nachdem frühere Gespräche keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt hatten.

EPRIVACY-VERORDNUNG

Die überarbeiteten Maßnahmen sollen dazu dienen, einen Konsens zwischen den EU-Ländern über die ePrivacy-Verordnung zu finden, nach der Technologieunternehmen, die Nachrichten- und E-Mail-Dienste anbieten, den gleichen Datenschutzbestimmungen unterliegen wie Telekommunikationsanbieter. Der erste Kommissionsvorschlag war im Januar 2017 vorgelegt worden, um „das Vertrauen und die Sicherheit im digitalen Binnenmarkt zu stärken“.

„Wir müssen einen neuen Vorschlag ausarbeiten, weil ich definitiv glaube, dass jeder etwas tun will, aber eine Einigung gerade nicht möglich sei.“
Er fügte jedoch hinzu, dass die bisherige Arbeit dazu führen würde, dass der Prozess nicht neu aufgerollt werden würde. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag gemacht, dass die Verordnung mit der neuen Präsidentschaft komplett neu ausgearbeitet werden soll. Jedoch soll nicht komplett von vorne begonnen werden. Einige Themenschwerpunkte sollen jedoch weiterhin in der Verordnung aufgegriffen werden.

Fest steht aber, dass die ePrivacy-Verordnung in der derzeitigen Entwurfsfassung tot ist. Die kroatische Ratspräsidentschaft läuft von Januar bis einschließlich Juni 2020. Danach folgt die deutsche Ratspräsidentschaft. Es bleibt also spannend. Frei nach dem Motto „Die ePrivacy-Verordnung ist tot. Es lebe die ePrivacy-Verordnung“.

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