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Max Schrems, der nun schon seit geraumer Zeit, durch sämtliche Gerichtsbarkeiten, gegen Facebook ins Feld zieht hat gestern erneut einen Teilsieg errungen. Zwar wird die Sammelklage abgelehnt, er selbst darf jedoch gegen Facebook klagen. Auch in Irland steht Facebook jetzt auf dem Prüfstand.
ENTSCHEIDUNG DES HIGH COURTS?
Wie der High Court in Dublin jetzt entschieden hat, muss sich die irische Datenschutzbehörde nun mit der Klage Schrems befassen. Der Österreicher will erreichen, dass der Datentransfer von Europa in die USA unterbunden wird – insbesondere da diese dort ohne Weiteres von den Geheimdiensten ausgewertet werden könnten. Bisher hatte die Irische Datenschutzkommission immer auf Safe Harbor Abkommen berufen. Jetzt hat sich das Blatt gewendet.
SORGFÄLTIGE UNTERSUCHUNG
Schrems ließ über seinen Twitter-Account verlauten, dass das Gericht am Dienstag entschieden hätte, dass der irische Datenschutzbeauftragte schon die ursprüngliche Beschwerde gegen Facebook von 2013 hätte prüfen müssen. Wie die FAZ berichtet, kündigte die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon aber bereits an, die Beschwerde nun „mit aller angebrachten Sorgfalt“ untersuchen zu wollen. auch Facebook habe schon Kooperationswillen signalisiert: „Wir werden Anfragen der irischen Datenschutzkommission beantworten, wenn sie die Schutzmechanismen für die Übertragung persönlicher Daten im Rahmen des geltenden Rechts untersuchen.“
FACEBOOK SIEHT ES LOCKER
Wie ein Facebook Sprecher gegenüber dem Britischen Guardian erklärte, würde man entgegen aller Vorwürfe, der US-Regierung keinen direkten Zugriff auf die Server gewähren und auch das NSA Überwachungsprogramm „Prism“ nicht anerkennen. „Wir werden auf Anfragen der Irischen Datenschutzkommission reagieren, die den Schutz des Transfers personenbezogener Daten unter anwendbarem Recht untersuchen.“