Neueste Beiträge
Archive
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014

Zur besseren Kommunikation und Interaktion mit Kunden kommen auf Webseiten vermehrt Chatbots zum Einsatz. Doch auch Chatbots können Datenfresser sein. Um die datenschutzkonforme tägliche Verfügbarkeit zu gewährleisten, müssen einige Regeln eingehalten werden.
Chatbots sind intelligente Programme, die auf gewisse Anfragen vorprogrammierte Antworten gegenüber dem Künden bereitstellen sollen. Eine Art intelligentes und selbstständiges FAQ, welches auf gezielte Antworten geben kann und interaktiv mit den Nutzern kommuniziert. Oft werden die Konversationen aufgezeichnet und analysiert. In manchen Fällen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Folglich ist es dann die Pflicht des Verantwortlichen alle notwendigen Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Die Rechte und Freiheiten der Betroffnen stehen hier besonders im Fokus.
CHATBOTS UND COOKIES
Oft werden mit der Aktivierung der Chatbots Cookies gesetzt, welches dann vom Verantwortlichen ausgelesen werden kann. Technisch notwendige Cookies sind dabei völlig unproblematisch. Cookies die jedoch mehr über den Nutzer preisgeben, also auch einen Personenbezug liefern, bedarf es einer Einwilligung. Diese muss freiwillig, informiert, unmissverständlich und widerrufbar sein und kann über das Cookie-Banner abgefragt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das Cookie nur gespeichert wird, sobald der Betroffenen den Chatbot aktiv selbst betätigt oder aktiviert. Das Anklicken wäre dann als aktive Interaktion des Nutzers zu werten und auf dessen Wunsch auch notwendig. In diesem Fall wäre keine Einwilligung notwendig. Diese Ausnahme ist aber nur dann gültig, wenn das Trackingcookie nur für den Chatbot-Zweck erhoben wird. Für alle anderen Zwecke wäre wieder eine Einwilligung notwendig.
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten ist auch bei Chatbots klar geregelt. Die Daten sind nach Zweckverfall zu löschen. D.h. sobald der Sachverhalt im Chat geregelt wurde, sind die Daten zu löschen. Eine Ausnahme wären unteranderem z.B. Beschwerden oder Reklamationen.
AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
Die neuesten Generationen von Chatbots ermöglichen sogar eine automatisierte Entscheidungsfindung. Eine komplett eingeständige Entscheidung durch KI oder Bots allein ist mit dem Datenschutz und den Rechten der Betroffenen vereinbar. Die Entscheidung muss immer noch durch den Verantwortlichen getroffen werden. Jedoch spricht nichts dagegen, dass die automatisierte Entscheidung ein Teilprozess der Entscheidungsfindung darstellt. Nach Art. 22 DSGVO ist eine automatisierte Entscheidungsfindung verboten, sollten diese rechtliche Folgen für den Betroffenen haben oder dessen Rechte beeinträchtigt werden:
1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
2. Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ähnliche Artikel
Neues von den...
Die deutschen Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer veröffentlichen immer...
- By Nico Becker
- Datenschutz
LDI NRW veröffentlicht...
Wie ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Bezug auf den unverschlüsselten...
- By Kuno G. Grün
- Datenschutz
Zeitenwende im Datenschutz
Mehr Sanktionen, weniger Beratungen. Das droht, wenn die Politik die...
- By Nico Becker
- Allgemein