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Das Jahr 2020 hat nur noch wenige Stunden vor sich. Die Weihnachtsfeiertage sind gut überstanden und Sylvester naht. Was wird uns das Thema Datenschutz in 2021 bringen? Im Folgenden ein kleiner Ausblick was uns in den nächsten Monaten erwarten bzw. beschäftigen wird…
BUNDESWEITE KONTROLLE ZUR COOKIE-EINWILLIGUNG
Im vergangenen Jahr haben die Landesdatenschutzbehörden bereits mit zunehmender Tendenz von Ihren Online-Überwachungskompetenzen Gebrauch gemacht und zunächst punktuell die datenschutzkonforme Einbindung von Tracking- und Analysetools (insbesondere in Bezug auf „Google Analytics“) auf Webseiten überprüft.
Nicht zuletzt durch die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu Cookies bestärkt, wird und wurde der Einsatz von cookie-basierten Tracking-Diensten ohne entsprechende Nutzereinwilligungen verfolgt. Zur Setzung von technisch nicht notwendigen Cookies (also insbesondere auch Tracking- und Analysecookies) hatte am 01.10.2019 (Az. C-673/13) der EuGH, dann am 28.05.2020 (Az. I ZR 7/16) auch der BGH die Notwendigkeit einer vorab eingeholten ausdrücklichen Einwilligung bestätigt.
Die aktuell für Tracking- und Analysedienste noch stichprobenartig durchgeführten Website-Kontrollen der Landesdatenschutzbehörden werden in unmittelbarer Zukunft einer großangelegten Suchkampagne weichen, mit der die rechtskonforme Verwendung von Tracking-Technologien bundesweit flächendeckend überprüft werden soll.
Zwar werden in einem ersten Schritt zunächst große Verlage und Medienunternehmen ins Visier genommen. Im Anschluss soll die Suche aber kriterienunabhängig ausgeweitet werden.
NEUE STANDARDVERTRAGSKLAUSELN IM JAHR 1 NACH SCHREMS II
Die EU-Kommission hat die Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und schon Ende des Jahres Entwürfe veröffentlicht. Dabei hat sie auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt.
Standardvertragsklauseln (SCCs) sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale Datentransfers, auch für transatlantische Datenflüsse. Die europäische Datenschutzverordnung (GDPR) bietet ein breites Instrumentarium für internationale Datentransfers und Standardvertragsklauseln, die Unternehmen verwenden können. Die Entwürfe der Klauseln wurden dem Europäischen Datenschutzrat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übermittelt. Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der vierwöchigen öffentlichen Konsultation werden die Schlussklauseln von der Kommission angenommen, nachdem sie von den Vertretern der Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologieverfahren grünes Licht erhalten hat. Damit rechnen wir für das Frühjahr 2021.
EPRIVACY VERORDNUNG IN 2021?
Die E-Privacy-Verordnung sollte eigentlich parallel zur Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Während die DSGVO das Verarbeiten von personenbezogenen Daten insgesamt regelt, soll die E-Privacy-Verordnung den Schutz der Daten speziell in der elektronischen Kommunikation abdecken. Leider lässt die Verordnung seit Jahren auf sich warten, weil sich die Mitgliedstaaten der EU hierüber einfach nicht einig werden.
Im letzten Entwurf der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 4. November 2020 hieß es, dass das „berechtigte Interesse“ komplett als Grund für das Setzen von Cookies gestrichen wurde und die Frage, wann technisch notwendige Cookies gesetzt werden dürfen, stark reglementiert werden soll.
Um einen Cookie ohne Einverständnis des Nutzers setzen zu dürfen, muss dies unbedingt technisch erforderlich und dazu auch noch ausdrücklich vom Nutzer gewünscht sein. Das Setzen eines Cookies ist dann unbedingt erforderlich, wenn der Dienst, der vom Nutzer angefragt wird, ohne diesen Zugriff nicht funktioniert. Ausdrücklich erwünscht ist das Setzen dann, wenn aus dem Verhalten deutlich hervorgeht, dass ein bestimmter Dienst genutzt werden soll. Also eine transparente Einwilligung gem. Art. 7 und Erw. Gr. 32 DSGVO. Auf einer Videokonferenz mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten hat es aber wiederum keine Mehrheit dafür gegeben. EPrivacy lässt also wohl auch 2021 weiter auf sich warten.
FROHES NEUES JAHR
Hiermit möchten wir allen Lesern dieses Blogs, all unseren Kunden und Partnern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2021 wünschen.
Frohes Neues Jahr – Happy New Year – Bonne Année – Buon Anno – Feliz Año Nuevo – Onnellista uutta vuotta – 明けましておめでとうございます – С новым годом
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