Vergleicht man die hohen Bußgelder in anderen Europäischen Mitgliedsstaaten, haben es die deutschen Aufsichtsbehörden noch nicht ganz so drastisch auf neue Rekordstrafen abgesehen. Trotz Brexit-Debatte verhängte die britische Aufsichtsbehörde ein Millionen-Bußgeld (ca. 205 Millionen Euro) gegen die Fluggesellschaft British Airways. In Frankreich verhängte die CNIL eine 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Das sind definitiv andere Dimensionen als in Deutschland.

DELIVERY HERO KASSIERT „REKORDSTRAFE“

Im Vergleich zu den verhängten Strafen anderer europäischer Mitgliedsstaaten sind die Bußgelder in Deutschland bis jetzt verhältnismäßig gering ausgefallen. Das kann unter anderem damit zusammenhängen, dass sich einige europäische Behörden selbst finanzieren müssen. In Deutschland zählen die Aufsichtsbehörden zu staatlichen Behörden, die im Verwaltungsapparat eingegliedert sind und entsprechen finanzielle Mittel erhalten. Bereits in einem früheren Beitrag in diesem Blog (https://www.projekt29.de/der-dsgvo-bussgeldsimulator/) wurde über den Bußgeldsimulator berichtet, welcher mögliche Bußgelder ermitteln kann. In Deutschland ist vor allem die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, die Schwere der Tat und letztendlich natürlich die Art der Daten, welche betroffen waren, ausschlaggebend für die Höhe eines Bußgelds.

BUßGELD IN HÖHE VON 195.407 EURO VERHÄNGT

Richtungsweisend für das Bußgeld war vor allem die Nichtachtung der Betroffenenrechte. Hierzu gehören besonders das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Löschung Art. 17 DSGVO und das Recht auf Widerspruch Art. 21 DSGVO. Delivery Hero hat in diesem Fall zehn Kundenkonten nach Aufforderung nicht gelöscht, obwohl diese zum Teil seit 2008 nicht mehr aktiv auf der Plattform „aktiv“ waren. Acht Kunden hatten sich über unrechtmäßige Werbemails beschwert. In einem Fall wurde dazu sogar aktiv widersprochen und trotzdem erhielt der Betroffene weitere 15 E-Mails mit Werbung. Darüber hinaus habe das Unternehmen in weiteren fünf Fällen gegenüber den beschwerdeführenden Personen die geforderten Selbstauskünfte über gespeicherte Daten, die einem die DSGVO einräumt, nicht oder erst erteilt, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten sei.

TAKEAWAY.COM AKZEPTIERT BESCHWERDE

Gegenüber der Aufsichtsbehörde habe die Delivery Hero GmbH sich damit verteidigt, dass einige der Verstöße aufgrund von technischen und personellen Fehlern begangen worden seien. Aufgrund der wiederholten Verstöße attestiert die Datenschutzbeauftragte dem Unternehmen grundsätzliche, strukturelle Organisationsprobleme. So seien trotz vermehrter Hinweise keine Schritte eingeleitet worden, um die Erfüllung der Rechte der Betroffenen sicherzustellen.

Trotz der Höhe des verhängten Bußgeldes ist die Delivery Hero Germany GmbH offenbar fein raus. Deren Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora wurden vom niederländischen Konzern Takeaway.com übernommen. Der neue Eigner habe die Bußgeldbescheide akzeptiert und werde keine Rechtsmittel einlegen, heißt es in dem Schreiben. So sei das Verfahren Anlass, die Prozesse noch einmal genau zu prüfen, zumal das Unternehmen größten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzrechtes lege.

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