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Himmlischer Beistand für den Datenschutz – das wär’s doch. Gerade vor Weihnachten wird es vielen von uns ganz heilig zumute. Im Wohnzimmer steht die Krippe mit der Heiligen Familie und den Heiligen drei Königen. Am Heiligen Abend gehen auch die in die heilige Messe, die während des restlichen Jahres eher weltlichen Leidenschaften frönen. Dem Datenschutz zum Beispiel! Datenschutz kann man sehr leidenschaftlich betreiben. Es gibt sogar Leute, die ihn deshalb zu ihrem Beruf gemacht haben. Und was braucht jeder Beruf – nicht nur zur Weihnachtszeit? Einen Schutzheiligen natürlich! Irgendwer muss schließlich auch im Himmel ein Auge drauf haben, dass alles korrekt verläuft, auch wenn das erstmal nach Überwachung klingt.
Ich könnte mir jetzt freilich einen Heiligen für den Datenschutz ausdenken, zum Beispiel St. Datius. Muss ich aber gar nicht, denn es gibt bereits einen! Er heißt St. Ivo, hat ein schickes Siegel und sogar ein eigenes, von Felix Neumann verfasstes, Gebet. Und das geht so:
„Guter Gott,
auf die Fürsprache des heiligen Ivo, Patron des Datenschutzes,
lass uns schweigen, wo es besser ist, nichts zu sagen,
und lass uns reden in Wahrheit und Güte.
Hilf uns, Gerechtigkeit zu üben,
und darüber die Barmherzigkeit nicht zu vergessen.
Gib uns die Gabe der Anteilnahme an unseren Nächsten
und bewahre uns vor Indiskretion und Neid.
Hilf uns, die Grenzen der anderen zu achten,
und öffne die Grenzen unseres Herzens.
Darum bitten wir durch Christus unseren Herrn.
Amen.“
Ist es nicht großartig, dass Datenschutz auch schon im Himmel angekommen ist? Wer noch einmal behauptet, dass Datenschutz total Banane wäre, dem können wir ab jetzt den Heiligen Ivo um die Ohren hauen und noch eine Gotteslästerung hinterherschieben. In your face, Datenschutzverächtlichmacher! Ab jetzt werde ich jedes Mal, wenn jemand herumposaunt, dass er nichts zu verbergen habe, ein Stoßgebet zum Heiligen Ivo schicken, der sich darum kümmern soll, dass all diese Leute nur noch gläserne Klokabinen betreten dürfen.

SO SIND SIE, DER IVO UND DER DATENSCHUTZ

Sankt Ivo, oder auch Yvon von Kermatin war Franzose. 1250 wurde er in der Bretagne geboren, wo er am 19. Mai (nur sechs Tage vor Inkrafttreten der DSGVO!) 1313 (okay, 705 Jahre vor Inkrafttreten der DSGVO…) verstarb. Er wurde weder auf einem Grillrost gebraten, noch gesteinigt oder mit Pfeilen durchbohrt, wie das sonst bei Heiligen üblich ist. Er war auch kein Märtyrer, sondern einfach nur ein guter Christ. Irgendwie passt das zum Datenschutz. Es ist eine Angelegenheit, die unspektakulär wirkt, gern auch Verzicht übt und sich eher im Verborgenen entfaltet. So sind sie, der Ivo und der Datenschutz! Und dass die Franzosen das mit dem Datenschutz ausgesprochen ernst nehmen, hat sich erst vor Kurzem wieder gezeigt. Da hat die französische Datenschutzaufsicht CNIL eine Strafe von 500.000 Euro gegen eine Firma für Fenster, Dämmungen und Wärmepumpen verhängt. Weil sie trotz des Widerspruchs einer Person, diese mit Telefonwerbung belästigt hat. Gut, das war nicht der einzige Grund für die hohe Strafe – es stellte sich tatsächlich heraus, dass das Unternehmen unter anderem „Gesundheitsdaten und Unmutsäußerungen der Kunden gespeichert“ hatte. Weiß der Teufel, wie eine Firma für Fenster, Dämmungen und Wärmepumpen an Gesundheitsdaten kommt und diese nutzt… Und der Teufel so: „Na, easy! Raumklima und Gesundheit, das passt doch zusammen wie Gebetbuch und Weihwasser!“
Heiliger Ivo, schütze uns vor solchen Unternehmen! Und unterstütze all jene, die den Datenschutz achten wie das Beichtgeheimnis.
Dass es einen Heiligen für den Datenschutz gibt, ist so erstaunlich übrigens nicht. Es gibt auch einen Heiligen für das Internet. Isidor von Sevilla. Auch sein Tod war derart unspektakulär, dass man nichts darüber erfährt. Was allerdings interessant ist, sind umfangreiche Fälschungen seines Werkes aus dem 9. Jahrhundert. Der Pseudoisidor (auch Decretales Pseudo-Isidorianae) gilt als die „umfangreichste und einflussreichste kirchenrechtliche Fälschung des Mittelalters“. Irgendwie passt das zum Internet…

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