Neueste Beiträge
- DSK veröffentlicht Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites
- Hinweisgeberschutz ist auch Unternehmerschutz!
- BfDI veröffentlicht FAQ zu TrustPID
- EDSA stellt den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework auf den Prüfstand
- Google Web Fonts 2.0: Deutet sich eine neue Abmahnwelle an?
Archive
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Bilder bieten eine eigene Art der Kommunikation. Vor allem heutzutage werden sie über das Internet und die sozialen Netzwerke rasant an eine Vielzahl von Menschen verbreitet. Um das Werk zu schützen, sieht das Urheberrecht verschiedene Vorschriften vor, die bei der Nutzung beachtet werden müssen. Doch auch der Urheber muss einige Vorschriften beachten, so z.B. wenn er eine Fotografie veröffentlichen möchte, die fremde Personen zeigt. Der folgende Gastbeitrag von Isabel Frankenberg des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf.
BILDRECHTE
Die rechtlichen Vorschriften und Grundlagen für Fotografien und Bilder werden unter dem Begriff „Bildrechte“ zusammengefasst. Das Urheberrecht der Bilder wird durch die Urheberrechtsgesetze (UrhG) geregelt. Zu beachten ist allerdings auch das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG), welches zudem die Rechte am eigenen Bild festlegt.
Das Recht am eigenen Bild wird durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie – inoffiziell auch als Kunsturheberrechtsgesetz bezeichnet – geschützt. Der §22 KunstUrhG legt zudem fest, dass Bilder nur mit der Erlaubnis der abgebildeten Personen veröffentlicht werden dürfen. Eine Erlaubnis gilt in diesem Fall auch dann als erteilt, wenn sich der Abgebildete dafür entlohnen ließ.
EINWILLIGUNG ODER NICHT?
Die Einwilligung zur Veröffentlichung muss bis zu 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten eingeholt werden. Diese erfolgt dann durch die Angehörigen des Fotografierten, dazu zählen z.B. der Lebenspartner oder die Kinder. Im §23 KunstUhrG werden einige Ausnahmen festgeschrieben, die eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung des Abgebildeten möglich machen. Demnach dürfen folgende Bilder zur Schau gestellt werden:
- Bilder mit Personen der Zeitgeschichte: Es besteht ein öffentliches und besonderes Interesse an der Person und seinem Leben. Hierbei muss allerdings das Recht auf Privatsphäre der abgebildeten Person beachtet werden.
- Bilder mit Personen als Beiwerk: Diese Regelung gilt, wenn eine Person bspw. zufällig an einer Sehenswürdigkeit vorbeiläuft, während diese fotografiert wird.
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen: Hierzu zählen z.B. politische Demonstrationen oder kulturelle Ereignisse.
- Bilder, die einem höheren Interesse der Kunst dienen: Wann dieses besteht muss je nach Einzelfall geprüft werden. Finanzielle Gründe dürfen bei dieser Regelung nicht im Vordergrund stehen.
Ebenso können diese Regelungen auch wieder außer Kraft treten, sobald durch die Verbreitung ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. Das gilt auch für die Angehörigen nach dem Tod des Fotografierten.
MÖGLICHE SANKTIONEN
Findet eine Missachtung der oben beschriebenen Paragrafen statt, muss mit verschiedenen Sanktionen gerechnet werden. Diese sind im §33 KunstUrhG definiert. Neben einer Geldstrafe kann demnach auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf den Pflichtverletzer zukommen.
Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht am Bild“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Tauschbörse, Streaming oder Abmahnung.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
Ähnliche Artikel
Neue Leitlinie zur...
Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (Dico) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das...
- By Christian Volkmer
- IT-Compliance
Investitionen in...
Seit den Edward Snowden Enthüllungen wächst das Bewusstsein der deutschen Unternehmen...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Neues IT-Sicherheitsgesetz...
Wie wir bereits letzte Woche berichteten, wurde am 17. Dezember der aktuellste Entwurf...
- By Christian Blume
- Datenschutz