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BfArM verschärft den Datenschutz für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Es ist ja so: Die Digitalisierung macht vieles möglich, was vorher nicht stemmbar gewesen wäre. Erstaunlicherweise werden diese Möglichkeiten aber ausgerechnet in den Bereichen, die besonders wichtig wären, immer noch relativ selten genutzt. Zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Während das Smartphone längst bei sämtlichen Altersgruppen verbreitet ist, greifen ausgerechnet Ärzte überraschend selten darauf zurück. Dabei würden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sehr viele Chancen bieten. Mittlerweile gibt es 35 Apps, die Patienten verschrieben werden könnten – aber nur 4% der Ärzte verordnen DiGA. Die Apps können seit zwei Jahren nicht nur bei psychischen Erkrankungen eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung bieten, sondern auch bei chronischen Erkrankungen, Schmerzen und Impotenz. Bei psychischen Erkrankungen können sie Patienten als Überbrückung bis zur Aufnahme einer Psychotherapie dienen. Die Wartezeiten liegen durchschnittlich immer noch bei etwa sechs Monaten.
Warum also greifen so wenige Ärztinnen und Ärzte darauf zurück? Ich habe mich mit einer befreundeten Ärztin unterhalten, die kaum etwas über die DiGA wusste. Die Patienten in ihrer Praxis würden auf „so etwas Kompliziertes“ wahrscheinlich nicht klarkommen, meinte sie. Aber eigentlich sind die Apps sehr intuitiv und anwenderfreundlich. Bisher bekommen überwiegend Menschen in ihren 40ern DiGA von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben.
Eigentlich könnten sich Ärzte dadurch eine Menge Aufwand sparen, denn DiGA versorgen Patientinnen und Patienten nicht nur mit Gesundheitsinformationen, sondern bieten auch Funktionen wie ein digitales Tagebuch, einen Medikationsplan, Online-Coaching und interaktive Therapieprogramme. Bei Angelegenheiten wie Psychoedukation kann durchaus auch eine App sehr viel leisten. Und die Entwicklung von gesunden Routinen kannein Arzt gar nicht persönlich überwachen – eine App schon. Natürlich ersetzen DiGA den Arzt nicht, aber Medikamente ersetzen ihn ja auch nicht und sie werden trotzdem ständig verschrieben…
Die Zurückhaltung mag durchaus auch den Unsicherheiten vieler Ärzte im Bereich Digitalisierung geschuldet sein.
Aber wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus? Immerhin gelten Gesundheitsdaten als besonders sensible Daten, die auch besonders geschützt werden müssen. Deshalb hat sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das mit dem gesetzlichen Auftrag betraut wurde, ein Verzeichnis erstattungsfähiger Gesundheitsanwendungen aufzubauen, in der ersten Septemberwoche auch dazu entschlossen, den Datenschutz bei den DiGA noch zusätzlich zu verschärfen. Das BfArM hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besonders strenge Prüfkriterien und ein entsprechendes Datenschutzzertifikat entwickelt, das zukünftig durch eine eigene Stelle akkreditiert werden soll.
Gesetzlich angeordnet wurde der verbesserte Datenschutz u.a. in der Ersten Verordnung zur Änderung der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (1. DiGAVÄndV) und in § 139e SGB V (Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung). Die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit sind hoch. Unterschieden wird zusätzlich zwischen „hohen“ und „sehr hohen Schutzanforderungen“. Das BSI erklärt, dass sehr hoher Schutzbedarf vorliege, wenn „der Schutz personenbezogener Daten unbedingt gewährleistet sein muss. Anderenfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.“
DiGA können erkrankten Menschen hervorragend bei der Bewältigung des Alltags helfen und zu einer Verbesserung des Befindens beitragen. Der Datenschutz sollte dabei höchste Priorität haben, denn Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten. Jetzt müssen nur noch die Ärztinnen und Ärzte im 21. Jahrhundert ankommen und anfangen, die Apps auch zu verschreiben.
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