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Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (Dico) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Konzept für eine gute Unternehmensführung mitzugestalten, in der Öffentlichkeit über Compliance zu informieren und dauerhaften Mehrwert zu schaffen. Im Zuge dessen, hat es jetzt eine Leitlinie mit dem Titel „Geschäftspartner Compliance“ veröffentlicht.
DIE ERSTE LEITLINIE
Experten des Arbeitskreises „Geschäftspartner-Compliance“ haben diese Publikation erarbeitet, die den Auftakt der Publikationsreihe „Leitlinien“ bei Dico darstellt. Für Unternehmen ist diese Unterlage eine überaus wertvolle und praktische Hilfe beim Aufbau oder der Optimierung eines eigenen Compliance Management-Systems.
DIE WICHTIGSTEN INHALTE DER LEITLINIE
Dr. Rainer Markfort, Leiter des Arbeitskreises Geschäftspartner-Compliance und Dico-Vorstand beschreibt sie folgendermaßen: „In der ersten Dico-Leitlinie setzen wir uns ganz bewusst mit der ‚Geschäftspartner-Compliance‘ auseinander, weil wir beobachten, dass dieser Aspekt oftmals noch stark unterschätzt wird“. Der erste und mitunter wichtigste Schritt für ein effizientes Risikomanagement ist, potentielle Gefahrenherde zu erkennen. Entsprechend empfiehlt die Leitlinie mit dem Erstellen und Analysieren von Risikoprofilen zu beginnen. Die Dico-Experten erklären hier auch detailliert, welche Faktoren bei dieser Analyse berücksichtigt werden müssen. Als zweiter Schritt wird die Prüfung der Geschäftspartner empfohlen. Diese kann in ihrem Umfang stark variieren und somit von einer äußerst ausführlichen Prüfung bis hin zum vollständigen Kontrollverzicht reichen.
WARUM DIE PRÜFUNG VON GESCHÄFTSPARTNERN?
Da laut Markfort gerade bei Korruptionsfällen oftmals externe Geschäftspartner involviert sind, soll es die Leitlinie den Unternehmen erleichtern, diese und andere mögliche Risiken zu identifizieren und ihnen vorbereitet zu begegnen. Gewichtige Gründe für die Integration unternehmensexterner Personen und Unternehmen in das Compliance Management reichen dabei von gesetzlichen Anforderungen, wie dem UK Bribery Act, bis hin zur Prävention von Haftungsrisiken oder Reputationsschäden.
Dr. Christina Möller, ebenfalls Mitglied des Arbeitskreises, erklärt „Anhand der Ergebnisse können die Compliance-Beauftragten dann entscheiden und geeignete risikomindernde Maßnahmen ableiten. Wie bei allen anderen Compliance-Instrumenten gilt auch hier: Nach der Prüfung ist vor der Prüfung. Neue relevante Erkenntnisse müssen jederzeit berücksichtigt und das Risikoprofil entsprechend angepasst werden.“
Es gilt also auch hier das Prinzip des ununterbrochenen PDCA-Zyklus: Plan, Do, Check und Act – den Prozess planen, testen und realisieren, überprüfen und auf breiter Front einführen…danach geht es wieder von Vorne los.
Eine erste Vorschau auf die Leitlinie hat Dico bereits HIER zur Verfügung gestellt.
Bestellt werden kann das gesamte Werk bei hannes.zeiner[@]dico-ev.de.
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