AM 1. DEZEMBER TRAT DAS TELEKOMMUNIKATION-TELEMEDIEN-DATENSCHUTZ-GESETZ (TTDSG) IN KRAFT

Es ist ja so: Wenn Sie einen Partner haben, der Sie jeden Tag hundert Mal fragt „Liebst du mich eigentlich?“, dann nervt das irgendwann. Mit Cookies ist es genauso. Ständig werden wir mit der Frage behelligt, ob wir in irgendwas einwilligen wollen, das wir meistens nicht einmal vernünftig durchgelesen haben. Und dann sagen wir ja, weil wir einfach nur unsere Ruhe haben wollen. Als würden wir zu einem lästigen Typen ja sagen, nur damit er irgendwann aufhört zu fragen – aber er wird niemals aufhören. Was für eine grausige Vorstellung! Damit es wenigstens mit den Cookies entspannter wird, ruhen die Hoffnungen nach Inkrafttreten des TTDSG nun auf Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen, sogenannten Personal Information Management Services (PIMS), die uns dabei helfen sollen, unser digitales Leben in den Griff zu kriegen.

Schon seltsam, was wir mittlerweile alles managen müssen – als wären wir ein Unternehmen. Aber so ist das nun mal, wenn wir etwas in Anspruch nehmen möchten, das es im Moment nur mit dieser gewissen Nervkomponente gibt. Es ist ein bisschen so, wie wenn wir mit einem zwar unsicheren, aber sonst total tollen Typen zusammen wären. Da wäre es doch auch schön, jemanden zu haben, der die ständige „Liebst du mich eigentlich?“-Frage für uns beantworten könnte, nur damit wir uns selbst nicht darum kümmern müssten. Vielleicht einen Papagei, ein stumme Schildkröte, die alles abnickt und fast nix frisst oder eine Software.
Wenn die Entwicklung einer Lösung so lange dauert wie die Umsetzung der Vorgaben der europäischen E-Privacy-Richtlinie in deutsches Recht, können wir ungefähr im Jahr 2042 damit rechnen… Denn die E-Privacy-Richtlinie wurde immerhin bereits 2009 erlassen und das TTDGS ist gerade mal vor ein paar Tagen in Kraft getreten. Was lange währt, wird endlich gut, möchte man meinen, aber es ist nur ein Teilschritt in Richtung Selbstbestimmung hinsichtlich der Freigabe von persönlichen Daten. Es ist offenbar immer noch keine Selbstverständlichkeit, dass das Grundrecht auf Privatsphäre über den wirtschaftlichen Interessen von Datensammlern steht, denn so wie der Umgang mit Cookies derzeit geregelt ist, ist dies alles andere als verbraucherfreundlich.
Wann werden die Cookiebanner endlich verbannt? Wann können wir ganz grundsätzlich entscheiden, was wir wollen und was nicht, um nicht jedes Mal aufs Neue gefragt zu werden, ob wir nicht doch vielleicht… Möglicherweise haben wir uns aber mittlerweile so sehr an die Cookiebanner gewöhnt, dass wir sie sogar vermissen würden. Und 2042 erinnern wir uns dann wehmütig daran, so wie heute an den Norton Commander oder an das Einwahlgeräusch des Modems.
Im Grunde genommen ist es einfach: Nur wer Cookies mag, sollte auch Cookies bekommen. Erstaunlich, dass sich dieses einfache Prinzip der Selbstbestimmung in digitalen Kontexten offenbar immer noch nicht so ganz durchgesetzt hat. Stellen Sie sich mal vor, Sie würden im realen Leben ständig gefragt, ob es okay wäre, sie zu beobachten. Nur heimlich… Sie bekämen es quasi gar nicht mit. Das wäre doch okay, oder? Ein derartiges Vorgehen wäre, um es mit den Worten eines jungen Weisen auszudrücken komplett cringe! Im Netz ist es aber ein völlig akzeptiertes Vorgehen und viele von uns denken sich: „Ach, egal! Ich hab ja nix zu verbergen!“ Ob die das im realen Leben auch so handhaben würden?

Ähnliche Artikel

Die Datenschutzkolumne...

DIE DSGVO UND DIE WIENER KLINGELSCHILDAFFÄRE Sobald in den Medien über den...

Datenschutzkolumne: Krank in...

Kennen Sie den? Neulich im Wartezimmer. Der Lautsprecher knistert und es folgt eine...

DIE DSGVO – DER...

Das gibt’s doch nicht! Jetzt nimmt die Datenschutz-Grundverordnung unseren Kindern auch...