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… OH, WAIT.
Die USA sind ein sehr gastfreundliches Land, das möglichst genau wissen will, wer zu Besuch kommt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sich der Gast auch wirklich wohlfühlt! Wer zukünftig ein Visum für die USA beantragt, ist dazu verpflichtet, sämtliche Social-Media-Konten, sowie alle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der vergangenen fünf Jahre preiszugeben. Die zwangsweise Passwortherausgabe, die der ehemalige US-Heimatschutzminister John F. Kelly noch 2017 forderte, wurde immerhin verworfen. Nach dem Lieblingsessen eines Gastes zu fragen ist okay, nach der Stuhlkonsistenz eher nicht.
Derzeit wird das Thema „Überprüfung der Einreisenden in die USA“ auch in den sozialen Netzwerken heiß diskutiert. Eddy R. scherzt auf der Facebookpräsenz der Tagesschau: „Wenn ich im Gegenzug die Telefonnummern der US-Stewardessen bekomme…“ Iris witzelt: „Mit meinem Huawei lassen die mich eh nicht ins Land“ – das finden über 150 Huawei-Besitzer, die unmittelbar vom US-Embargo betroffen sind, ebenfalls lustig. Eine Menge Leute fragen sich, ob man überhaupt in die USA muss – gibt ja noch genug andere Länder. Natürlich kommt auch das ebenso langweilige wie beliebte Argument: „Ich hab nix zu verbergen!“ Und das ausgerechnet von Sebastian, der kein Profilbild und auch sonst ein völlig geschlossenes Profil hat.
Gäste zur Auskunft zu verpflichten, soll natürlich vor allem dem Gastgeber nützen. Auf diese Weise will man gewährleisten, dass es auf der Party gesittet zugeht. Wer Bock auf Beef hat, bleibt gefälligst draußen. Bisher waren davon lediglich Menschen betroffen, die aus Ländern mit potenziellem Terrorbackground einreisten. Jetzt steht jeder, der ein Visum beantragt erstmal unter Verdacht – das sind pro Jahr etwa 15 Millionen Menschen, die zur Auskunft verpflichtet werden.
ESTA WILL’S WISSEN
Einreisende aus Deutschland sind von der neuen Regelung nicht zwangsläufig betroffen. Bis zu 90 Tage lang dürfen sich Touristen aus den meisten EU-Staaten ohne Visum in den USA aufhalten. Für sie reicht das Online-Reisegenehmigungsverfahren ESTA (Electronic System for Travel Authorization), bei dem Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Heimatadresse) und Social-Media-Accounts übrigens auch abgefragt werden. Letztere allerdings nur optional, wobei fehlende Angaben durchaus zu einem gewissen Misstrauen auf Seiten des Gastgebers führen können. Wird die Anreise durch ESTA nicht genehmigt, so muss ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragt werden – da sind die Angaben dann wiederum verpflichtend. Auch Informationen zum Arbeitgeber und zur Kreditkarte werden beim ESTA-Verfahren abgefragt. Die erhobenen Daten werden mit der Watchlist (zu der auch die No Fly List gehört) abgeglichen. Auf der Beobachtungsliste zu landen, ist nicht schwer. Selbst ein Baby stand bereits darauf. Es kommt nicht jeder ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Die Abiturientin Aimee Schneider wollte nach ihrem Schulabschluss vier Monate lang ihre Großcousine in Ohio besuchen und wurde trotz ihres Visums drei Stunden lang am Flughafen verhört. Sie musste den Beamten sogar den Facebookchat mit ihrer Verwandten zeigen, in der auch die Rede von den Kindern der Großcousine war, auf die die junge Deutsche mal aufpassen könnte. Aimee Schneider wurde daraufhin als illegale Arbeitsmigrantin ins nächste Flugzeug nach Frankfurt gesetzt.
ACTIGE APRONYME
In puncto Überwachung und Auswertung von Daten sind die USA ganz groß. Und was Apronyme angeht, ebenfalls. Am Sonntag (2. Juni) feierte ein Bundesgesetz, nämlich der USA Freedom Act, seinen vierten Geburtstag. Die Abkürzung steht für Uniting and Strengthening America by Fulfilling Rights and Ensuring Effective Discipline Over Monitoring Actund erlaubt amerikanischen Behörden, auch nur beim geringsten Verdacht, Daten von Telekommunikationsanbietern einzufordern. Die Safe-Harbor-Regelung, die auf im Jahr 2000 auf Beschluss der Europäischen Kommission getroffen wurde, sollte eine Annäherung der europäischen und US-amerikanischen Datenschutzrichtlinien bewirken – die Übertragung personenbezogener Daten aus EU-Mitgliedstaaten in Länder mit geringerem Datenschutzniveau (z.B. die USA) sollte dadurch eigentlich verboten werden. In der Realität war das Safe-Harbor-Abkommen aber ein Witz und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein zufolge „das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.“ Vernichtend! Die Safe-Harbor-Entscheidung ist dann auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt worden. Seit dem 1. August 2016 kann aber zumindest eine Nachfolgeregelung angewendet werden, die den Namen EU-US Privacy Shield trägt.
Vor dem USA Freedom Act galt übrigens fast 14 Jahre lang der USA Patriot Act. Ausformuliert klingt das Apronym ziemlich sperrig: Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act. Dieses im Oktober 2001 erlassene Bundesgesetz bedeutete eine massive Einschränkung von Grundrechten, sah es doch vor, dass US-Behörden Telekommunikationsdaten massenhaft speichern und verarbeiten durften, ohne dass sich die Betroffenen dagegen wehren konnten. Kein schöner Gedanke. Und eigentlich ein Grund, das BDSG und die DSGVO so richtig zu feiern! Fragt sich nur noch, wer das Herrn Seehofer verklickern könnte…
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