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Bilderklau, Filesharing & Co: Urheberrechtsverletzungen sind im Internet keine Seltenheit, denn teilweise geht in der Anonymität des World Wide Webs auch das Unrechtsbewusstsein verloren. Allerdings können ein paar unbedachte Klicks für den Urheber schwerwiegende – unter Umständen sogar finanzielle – Folgen haben. Doch was können die Geschädigten gegen eine Urheberrechtsverletzung unternehmen? Dies erklärt Nicole Paudtke für den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. im heutigen Gastbeitrag.
WANN LIEGT EINE URHEBERRECHTSVERLETZUNG VOR?
Als Urheberrechtsverletzung werden alle Verstöße gegen das Urheberrecht bezeichnet. Besonders häufig handelt es sich dabei um die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder Dateien. Denn für die Nutzung fremder Bilder oder Musik ist in der Regel das Einverständnis des Urhebers notwendig.
Eine wichtige Ausnahme von dieser Regelung liegt allerdings bei der Verwendung für den privaten Gebrauch vor, denn hierfür ist keine Genehmigung notwendig. Juristen bezeichnen dies als Schranke des Urheberrechts. Aber Achtung! Selbst wenn eine Website nur von wenigen Personen besucht wird, gilt diese nicht als privat.
ANSPRÜCHE MIT EINER ABMAHNUNG EINFORDERN
Wurde Ihr Urheberrecht verletzt, können Sie Ihre Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend machen. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme der Prozessvermeidung, welche eine außergerichtliche Einigung anstrebt. Ein Abmahnschreiben bietet dabei die Möglichkeit, verschiedene Forderungen zu stellen. Dazu zählen unter anderem:
● Anspruch auf Unterlassung
● Anspruch auf Beseitigung
● Anspruch auf Schadensersatz
Durch den Unterlassungsanspruch soll sichergestellt werden, dass künftig keine weiteren Urheberrechtsverletzungen erfolgen. Im Gegensatz dazu dient der Beseitigungsanspruch dem Zweck, den bestehenden Verstoß zu entfernen. Der Anspruch auf Schadensersatz soll darüber hinaus einen finanziellen Ausgleich für mögliche Schäden sicherstellen.
Für den Täter ist eine Urheberrechtsverletzung grundsätzlich eine teure Angelegenheit. Denn zusätzlich zum Schadensersatz, welcher sich in den meisten Fällen pro Werk im drei- oder vierstelligen Bereich bewegt – kommen in der Regel noch die Kosten für den Anwalt des Geschädigten hinzu.
TÄTERSUCHE IM INTERNET
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kann es unter Umständen schwierig sein, den tatsächlichen Täter zu identifizieren. Um eine Rechtsverfolgung zu ermöglichen, räumt das Urheberrecht dem Geschädigten einen Anspruch auf Auskunft ein. Dieser erlaubt bei einem berechtigten Interesse die Rückverfolgung der IP-Adresse. Dafür ist ein Antrag auf Auskunftserteilung unter Verwendung der Verkehrsdaten beim zuständigen Landgericht zu stellen, denn da es sich dabei um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis handelt, ist eine richterliche Anordnung notwendig.
STRAFRECHTLICHE KONSEQUENZEN EINER URHEBERRECHTSVERLETZUNG
In der Regel erfolgt die Ahndung einer Urheberrechtsverletzung auf zivilrechtlicher Ebene, aber es besteht auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung. Allerdings muss der geschädigte Urheber in diesem Fall einen Antrag stellen, denn eine automatische Strafverfolgung findet in der Regel nicht statt. Dennoch handelt es sich bei einer Urheberrechtsverletzung um kein Kavaliersdelikt. So sieht der Gesetzgeber beim Tatbestand der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken für Privatpersonen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Bei gewerblichen Verstößen fallen die Strafen noch höher aus.
Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht bei Social Media“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Ratgeber und Informationen zu verschiedenen Themen rund um das Urheberrecht.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung anbieten.
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