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Warum Datenschutz Mobbing verhindert
Es ist ja so: Manche Lehrer:innen sind so unempathisch, dass sie lieber Einpeitscher auf einer Galeere hätten werden sollen. Aber den Job gibt es ja nicht mehr. Manche ihrer Nachfahren unterrichten aber noch an Grundschulen. Zum Beispiel in der Schweiz. In einer Müttergruppe stieß ich kürzlich auf einen Beitrag, in dem es um Läuse und eine Lehrerin ging, die damit keinen sehr reflektierten Umgang pflegte. Eine Mutter aus der Schweiz schrieb: „Ich bin gerade sauer auf die Klassenlehrerin meiner Tochter!“ Anschließend ging es darum, dass in der Grundschulklasse im Lauf des Schuljahres ab und an mal Kopfläuse aufgetreten seien. Auch sie sei vor den Osterferien darauf angesprochen worden, dass der beste Freund ihrer Tochter Kopfläuse hätte. Die Mutter kämmte ihre Töchter sorgfältig, suchte nach Nissen und Läusen, fand aber nichts. In den Osterferien stellte sie schließlich einen Läusebefall fest und behandelte alle Familienmitglieder und Textilien. Als die Schule wieder anfing, waren alle schon wieder läusefrei und sie machte daher keine Meldung bei der Schule. In der Schweiz sind Kopfläuse nicht meldepflichtig – in Deutschland schon.
Die Schweizer Mutter, die selbst ein Läusetrauma aus ihrer Schulzeit hatte, kontrollierte ihre Kinder nach Ostern täglich, wurde aber lange Zeit nicht fündig. Als sie schließlich in der vergangenen Woche eine Nisse bei ihrer Tochter entdeckte, meldete sie den Befall der Lehrerin, damit diese die anderen Eltern dazu auffordern könnte, ihre eigenen Kinder nach Läusen abzusuchen. Die Mutter behandelte das Kind wieder und schickte es erst wieder zur Schule als es läusefrei war. Dort wurden ihre Töchter (nicht nur die Tochter, die tatsächlich eine Nisse gehabt hatte) von den anderen Kindern gemobbt und als „dreckig“ beschimpft. Was war passiert? Die Mutter hatte die Lehrerin extra darum gebeten, keine Namen zu nennen, doch die Lehrerin hatte in den Klassen der Mädchen „Aufklärung“ betrieben. Sie hatte den anderen Kindern nicht nur gesagt, wer Läuse hätte, sondern sie auch noch dazu aufgefordert, den betroffenen Mädchen „nicht zu nahe zu kommen“. Sie hatte die Mitschüler quasi zum Mobbing aufgefordert.
In der Schweiz, wo Kopfläuse derzeit gar nicht meldepflichtig sind (dafür haben die da „Kopflausfachpersonen“) bereut die Mutter es natürlich sehr, der Lehrerin überhaupt Bescheid gesagt zu haben. Hätte sie ihre Kinder einfach während der Behandlung daheim behalten, wären diese vor Mobbing geschützt worden. So kann man sich natürlich auch Schuldgefühle backen… Und jetzt kommt der Datenschutz ins Spiel: Selbst in Deutschland, wo Kopfläuse gemäß §34 Abs. 5 IfSG (Infektionsschutzgesetz) meldepflichtig sind, muss der Datenschutz stets gewahrt bleiben. Die Institution muss und darf den Befall namentlich lediglich dem Gesundheitsamt melden. Die Eltern der Einrichtung werden ausschließlich darüber informiert, dass es einen Kopflausbefall gab, aber nicht, wer davon betroffen ist. Natürlich können dann viele 1 und 1 zusammenzählen und Rückschlüsse ziehen, aber das ist immer noch eine andere Situation als die in der Geschichte aus der Schweiz. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht, sondern oft das genaue Gegenteil.
Und wieder einmal zeigt sich eindrucksvoll, dass Datenschutz in sämtlichen Bereichen des Alltags relevant ist und dafür sensibilisiert werden sollte. Und es wird klar, dass der Mensch oftmals der anfälligste Faktor ist – moderne Informations- und Kommunikationstechnologien müssen gar nicht im Spiel sein. Kinder sind eine besonders vulnerable Gruppe und ein Läusebefall zählt ganz eindeutig zu den Gesundheitsdaten (Erwägungsgrund 35 DSGVO), die zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ (Art. 9 DSGVO) gehören, die einen besonders sensiblen Umgang erfordern. Ein öffentliches Interesse, das das Vorgehen der Lehrerin gerechtfertigt hätte, bestand nicht, da das Kind während des Läusebefalls ohnehin dem Unterricht ferngeblieben ist. Ein derartiges Vorgehen war also eine klare Grenzüberschreitung. In einer Gesellschaft, die offenbar immer noch nicht begriffen hat, was Datenschutz eigentlich bedeutet – und vor allem, welche Konsequenzen es haben kann, wenn er missachtet wird – wird es immer wieder zu solchen Problemen kommen. Bleibt zu hoffen, dass sich das Stück für Stück ändert.
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