Gleich zwei Feiertage durfte die überschaubare Gemeinde der Datenschutzfans in den vergangenen zwei Wochen begehen: Am 1. Februar war der Ändere-dein-Passwort-Tag und am 5. der Safer Internet Day. Der Internationale Tag der Jogginghose, der bereits am 21. Januar gefeiert worden war, sorgte medial für deutlich mehr Wirbel, was vermutlich daran liegt, dass sich Karl Lagerfeld bisher noch kein einziges Mal zum Thema Datenschutz geäußert hat, zu Jogginghosen aber schon. „Wer sich nicht um den Schutz seiner Daten kümmert, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.“ Das wäre doch mal ne Ansage! Plötzlich würden alle aufwachen, beim öffentlichen WLAN aufpassen, viele verschiedene und starke Passwörter nutzen, anonym surfen, ein gesundes Misstrauen walten lassen und all so einen Kram. Wäre das krass! Hätte vielleicht nicht ganz so viel mit der Kontrolle über das eigene Leben zu tun, wie das Tragen (oder vielmehr das Nicht-Tragen) einer bequemen Trainingshose, wäre aber immerhin schon mal ein Anfang!

ALBANISCHE FLÜCHE MIT SONDERZEICHEN

Am 1. Februar kann sich also jeder, der brav den Ändere-dein-Passwort-Tag begeht, so richtig sicher und verantwortungsbewusst fühlen. In puncto Datenschutz ist dann mal alles erledigt! Das ist so, wie wenn man eine Kindergeburtstagsparty oder die Steuererklärung hinter sich gebracht hat – ein Jahr lang ist Ruhe im Karton.
In vielen Unternehmen und Institutionen muss das Passwort sogar alle drei Monate geändert werden. Ich weiß noch, wie nervig ich das früher an den Unirechnern fand. Schon bald fielen mir keine albanischen Flüche („Möge der Donner dein Klo treffen!“, „Möge die Elster von deinem Gehirn trinken!“ etc.) mehr ein, die ich stets mit Sonderzeichen und Zahlen kombinierte. Und weil sich meine gesamten Albanischkenntnisse allein auf diese Flüche beschränkten, änderte ich irgendwann aus Faulheit einfach nur noch die letzte Ziffer, damit das Rechenzentrum wieder drei Monate lang Ruhe gab. Schlau war das nicht, aber albanische Flüche sind immerhin sicherer als „haLLo123“, „pAssWort2019“ oder „ficken“ (Platz 4 auf der Top-10-Liste der beliebtesten Passwörter).
Passwörter ständig zu ändern, garantiert keinen erhöhten Schutz – vor allem dann nicht, wenn überhaupt kein Anlass dazu besteht, etwa seltsame Aktivitäten, die sich nicht einordnen lassen. Viel wichtiger ist es, darauf zu achten, dass unterschiedliche Passwörter verwendet werden. Ein „Masterpasswort“, mit dem man auf alle Konten zugreifen kann, ist zwar bequem, aber in etwa so vernünftig wie ein einziger Generalschlüssel für Auto, Wohnung, Briefkasten und Büro. Ob eine private Cyberversicherung (hat ja jeder!) solche Schäden abdeckt, bezweifle ich. Diebstahlopfer, die ihr Fahrrad nicht vernünftig gesichert haben, kriegen schließlich auch nix…
Wer – wie empfohlen – viele verschiedene Passwörter benutzt, muss diese natürlich auch verwalten. Neben Passwort-Managern gibt es auch noch die gute alte Möglichkeit, die Daten auf einen Zettel zu schreiben, der sich selbstverständlich nicht in der Geldbörse befinden sollte, wie das leider immer noch häufig der Fall ist. Apropos Geldbörse! Dass nicht nur ein allzu laxer Umgang mit sensiblen Informationen Risiken birgt, hat sich letzte Woche gezeigt. Der im Dezember verstorbene Chef der kanadische Kryptogeldbörse Quadrigacx, Gerry Cotten, war ein großer Sicherheitsfan – zu seinen Lebzeiten war das auch sehr praktisch für seine Kunden. Nach seinem Ableben ist es eine Katastrophe, denn Cotten nahm alle Private Keys der Offline-Wallets mit ins Grab. Die Witwe kann auf den Laptop ihres toten Gatten nicht zugreifen und Quadrigacx ist nun insolvent.
Die Ratschlagliste, die starke, unterschiedliche und gut verwaltete Passwörter empfiehlt, muss also ergänzt werden: Wer Chef einer Kryptogeldbörse ist oder anderweitige geschäftliche Verpflichtungen hat, für die Zugangsdaten benötigt werden, sollte seinen Nachlass vernünftig regeln. Geld steckt man schließlich auch nicht in den Altkleidersack – außer, man will seine Erben ärgern…

DATENSCHUTZ UNTER EXTREMBEDINGUNGEN

Wirklich gut aufgehoben sind die eigenen Daten ohnehin fast nirgends. Wer zum Beispiel meint, dass der Gastrointestinaltrakt eines Meeressäugers ein sicherer Aufbewahrungsort wäre, täuscht sich! Es klingt fast wie Jona 2.0: Vergangene Woche tau(ch)te ein nicht DSGVO-konformer Kothaufen auf, der sensible Daten enthielt. Gut, der Seeleopard, der dafür verantwortlich war, muss nicht befürchten, bis zu 4% der im Vorjahr erbeuteten Fische, Pinguine und Jungrobben rausrücken zu müssen, aber auch nur, weil die DSGVO weder in der Antarktis noch in Neuseeland gilt. In den Hinterlassenschaften des südpolaren Beutegreifers fanden Forscher einen voll funktionsfähigen USB-Stick. Was war drauf? Seelöwennacktaufnahmen! Via Twitter suchte das Forschungsinstitut anschließend mit Hilfe eines auf dem Stick befindlichen Videos nach dem Besitzer des Datenträgers. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein No-Go. Was, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin des USB-Sticks auf keinen Fall möchte, dass das Video veröffentlicht wird? Was wenn z.B. der Partner nicht wissen durfte, dass sich die Person in der Antarktis aufgehalten hat? Was, wenn jetzt daran eine Ehe zerbricht? Mittlerweile wurde das Rätsel gelöst: Der Datenträger gehört einer Frau, die bei der Beobachtung von Seelöwen einen gesundheitlich angeschlagenen Seeleoparden entdeckte und den Tierarzt benachrichtigte. Wie genau ihr USB-Stick in den Seeleoparden gekommen ist, bleibt allerdings im Dunkeln. Vermutlich wurde er zunächst von einem Tier aufgenommen, das anschließend vom Seeleoparden vertilgt wurde. Das bedeutet: Selbst ein zweimal gefressener Datenträger kann noch ausgelesen werden. Auch das gilt es also zu bedenken, wenn man sich auf unkonventionelle Weise sensibler Daten entledigen möchte.
Und die Moral von der Geschicht‘: Wenig ist sicher, vieles nicht…

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