Umsetzung der EU-DSGVO Teil 2 – Das BayLDA über Art. 42
Das BayLDA möchte Interessierten einen Einblick gewähren, welche Thematiken der EU-Datenschutzgrundverordnung derzeit in den deutschen Aufsichtsbehörden und somit natürlich auch im Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht intensiv diskutiert werden. Im zweiten Teil widmet sich die Aufsichtsbehörde dem Thema „Zertifizierung“.