Gesetzesänderung zur Störerhaftung lässt Lücken
Diese Woche wurde nun endlich das novelierte Telemediengesetz verabschiedet. Worauf alle warteten: Endlich sollen Unternehmer und Privatleute ihr WLAN Dritten zur Verfügung stellen können, ohne Angst haben zu müssen für deren mögliche Gesetzesverstöße in diesem Zusammenhang in Haftung genommen zu werden. Aber es ist nicht alles Gold was glänzt.