Impfstatus darf von Schulen nicht erhoben werden (HBDI)
In den vergangenen Tagen ist auch wegen der Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr mittlerweile impfen lassen können, an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wiederholt die Frage herangetragen worden, ob Schulen deren Impfstatus erfragen und dokumentieren dürfen.