Rechtskonforme Gestaltung von Online-Gewinnspielen (LDI NRW)
Im neuesten Tätigkeitsbericht des LDI NRW wird die Rechtskonforme Gestaltung von Online-Gewinnspielen beleuchtet. Häufig bieten Unternehmen auf ihren Websites Gewinnspiele an, an denen Nutzer*innen nur unter der Bedingung teilnehmen dürfen, dass sie (jederzeit widerruflich) dem Abonnement eines E-Mail-Newsletters zustimmen. Die Verarbeitung der E-Mail-Adresse soll dann auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt werden. Dies aber verstößt gegen das Gebot der Freiwilligkeit der Einwilligung und insbesondere gegen das Kopplungsverbot. Daher gilt es, eine andere Rechtsgrundlage heranzuziehen.