Lohnfortzahlung, Corona und Datenschutz
Durch eine Reihe von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurde geklärt, dass Arbeitgeber nicht generell, sondern nur im Bereich bestimmter Branchen – z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen – den Immunisierungsstatus der Beschäftigten (geimpft/genesen) erfragen dürfen. Sind Arbeitgeber nun berechtigt , von ihren Beschäftigten im Rahmen etwaiger Lohnfortzahlungsansprüche Auskunft über den Impfstatus zu verlangen? Hierzu äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftragte aus Banden Württemberg in einem Positionspapier.