Betriebsrätemodernisierungsgesetz bestimmt Betriebsrat als Teil der Verantwortlichen Stelle
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 28.05.2021 für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz, erhält eine lang diskutierte Problemstellung endlich eine gesetzliche Regelung. Nachdem die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, sich lange nicht über die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats einigen konnte, löst das Betriebsrätemodernisierungsgesetz dieses Problem. Bislang gab es keine genaue Regelung, ob der Betriebsrat (folgend BR) eine eigens verantwortliche Stelle der Datenverarbeitung i.S.v. Art. 4 Abs. 7 DSGVO darstellt.