Datenverarbeitung bei der Abgabe von FFP2-Masken (BfDI)
Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung)“ erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken. Wer erhält dabei Zugriff auf die Daten der Anspruchsberechtigten?